musical;) hat geschrieben:DrDillamonth hat geschrieben:ich meine, die rücktrittsversicherung gillt doch nur bei Autounfall und Krankheit.
Da hatte ich schonmal nachgefagt, wie das funktioniert und die wollen dann ein Atest vom Arzt vorgezeigt bekommen.
ja,aber der arzt kann ja nicht feststellen ob einem übel istr oder ob man kopfschmerzen hat...ausserdem stellen die fast immer ein artest aus wenn man fragt
Wenn Du das Ding hast, lies es Dir mal durch. - Bei Übelkeit oder Kopfschmerzen greift die Rücktristtsversicherung nicht. Da musst Du schon ernsthaft erkrankt sein. - Deshalb ist diese Versicherung meiner Meinung nach höchst überflüssig!


